Elternbeiträge und Fördergelder durch die Stadt Köln
Das Jugendamt fördert die Betreuungsstunde bei einer Kindertagespflegeperson seit dem 01.11.2013 (Ratsbeschluss vom 01.10.2013) mit 5,00 € bzw. 5,50 € (in angemieteten Räumlichkeiten).
Folgende Voraussetzungen für die öffentliche Förderung sind zu beachten:
- Ist Ihr Kind 12 Monate oder älter, so haben Sie ab dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf Betreuung/ Förderung (vgl. § 24 Abs. 2 SGB VIII).
- Ist Ihr Kind bei gewünschtem Betreuungsbeginn jünger als 12 Monate (oder benötigt eine sogenannte Randstundenbetreuung), können Sie eine Förderung beantragen, wenn a) die Notwendigkeit einer Betreuung nachgewiesen wird (vgl. § 24 Abs. 1 SGB VIII) und Nachweise über die aktuelle Berufstätigkeit, Studienbescheinigung etc. vorliegen. Im Fall einer Arbeitssuche werden bis max. 25 Stunden/ Woche gefördert b) die Entwicklung des Kindes eine Betreuung erforderlich macht.
- Eltern zahlen einen einkommensabhängigen Elternbeitrag an das Jugendamt (wie auch bei Kindertageseinrichtungen üblich). Die Höhe Ihres Elternbeitrags orientiert sich an Ihrem Einkommen, an dem von Ihnen gewählten Betreuungsumfang sowie am Alter des Kindes. Den Link zur Tabelle Stadt Köln finden Sie hier
- Im Elternbeitrag und im Zuschuss sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten. Die Kosten sind unmittelbar an die Tagespflegeperson zu zahlen. Erhalten Sie Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes, können Sie dort einen Essensgeldzuschuss beantragen.